Bitte beachten Sie besonders folgende Punkte:
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der SportBridge - Kisum GmbH, Sonnwendjochstr. 6, 81825 München (nachfolgend "SportBridge" oder "wir") und den Teilnehmern und/oder deren gesetzlichen Vertretern sowie Begleitpersonen (nachfolgend gemeinsam "Teilnehmer" oder "Sie") bezüglich der Teilnahme an Tischtennis-Trainingscamps in China.
1.2 Mit der Anmeldung zu einem Trainingscamp erkennen Sie diese AGB verbindlich an.
2.1 Die Anmeldung zu einem Trainingscamp erfolgt durch Absenden des vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformulars auf unserer Website.
2.2 Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Bestätigung mit Proforma-Rechnung per E-Mail zu. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung zustande.
2.3 Die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Proforma-Rechnung zu leisten, jedoch spätestens vor Beginn des Trainingscamps. Als Verwendungszweck ist die in der Rechnung angegebene Bestellnummer anzugeben.
2.4 Nach Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per E-Mail. Die endgültige Rechnung wird nach Abschluss des Trainingscamps zugesendet.
3.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Trainingscamps auf unserer Website und in der Anmeldebestätigung.
3.2 Für zusätzlich gebuchte Leistungen (wie Einzeltraining, Unterkunft, Verpflegung) gelten die jeweils angegebenen Preise und Bedingungen.
3.3 Die von SportBridge angebotenen Preise setzen sich wie folgt zusammen:
3.4 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
3.5 Die Trainingsleistungen, Unterkunft und Verpflegung werden von unseren chinesischen Partnereinrichtungen erbracht. SportBridge fungiert hierbei als Vermittler und Organisator. Wir sind bemüht, eine hohe Qualität der vermittelten Leistungen sicherzustellen, können jedoch für die konkrete Durchführung der Trainingseinheiten durch die chinesischen Partner keine unmittelbare Haftung übernehmen, sofern uns kein Auswahlverschulden zur Last fällt.
4.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Trainingscamps vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei SportBridge.
4.2 Im Falle einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:
4.3 In folgenden Härtefällen reduzieren sich die Stornierungsgebühren auf eine Bearbeitungsgebühr von 100 €, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden:
4.4 Den Teilnehmern und Begleitpersonen wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die solche Fälle abdeckt.
4.5 Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass SportBridge kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.6 Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird der volle Preis berechnet.
4.7 Der Teilnehmer kann jederzeit eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle teilnimmt, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben.
5.1 SportBridge behält sich das Recht vor, ein Trainingscamp aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei:
5.2 Im Falle einer Absage des Trainingscamps durch SportBridge werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern SportBridge nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5.3 Bei einem vorzeitigen Abbruch des Trainingscamps aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen etc.) besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten. SportBridge empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.
5.4 Bei Änderungen im Trainingsablauf oder Wechsel von Trainern behält sich SportBridge vor, gleichwertigen Ersatz zu stellen, ohne dass hieraus ein Recht auf Minderung oder Rücktritt entsteht.
6.1.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Aufenthalts in China eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung und Unfallversicherung abzuschließen. Wir empfehlen eine Mindestdeckungssumme von 30.000 €. Unabhängig von der gewählten Versicherungssumme trägt der Teilnehmer sämtliche Kosten, die durch die Versicherung nicht gedeckt sind, selbst. SportBridge übernimmt in keinem Fall die Kosten für medizinische Behandlungen oder Krankentransporte.
6.1.2 Sollte der Teilnehmer keinen Versicherungsnachweis erbringen können, wird er dennoch am Trainingscamp teilnehmen können, erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass er das volle Risiko für etwaige medizinische Kosten oder Unfallfolgen selbst trägt. SportBridge lehnt in diesem Fall jede Haftung für Kosten im Zusammenhang mit medizinischer Versorgung, Krankentransport oder Unfallfolgen ausdrücklich ab.
6.1.3 Empfohlene Versicherungen: SportBridge empfiehlt zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reiseabbruchversicherung und einer Reisehaftpflichtversicherung.
6.2.1 Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er in einem guten gesundheitlichen Zustand ist und für die Teilnahme am Trainingscamp geeignet ist.
6.2.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Anmeldung alle bestehenden gesundheitlichen Probleme offenzulegen, die seine Teilnahme am Training beeinträchtigen könnten.
6.3.1 SportBridge haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von direkt mit den Trainingsdienstleistungen verbundenen Kernpflichten durch SportBridge, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.3.2 Im maximal gesetzlich zulässigen Umfang haftet SportBridge nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, besondere Schäden oder zufällige Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung oder Datenverlust.
6.3.3 Die maximale Haftung von SportBridge überschreitet in keinem Fall den Gesamtbetrag der vom Teilnehmer gezahlten Trainingsgebühren.
6.3.4 SportBridge haftet insbesondere nicht für die Qualität und Durchführung der Trainingsleistungen durch die chinesischen Partnereinrichtungen, sofern SportBridge kein Auswahlverschulden zur Last fällt. SportBridge verpflichtet sich jedoch, bei Problemen als Vermittler tätig zu werden und dem Teilnehmer bestmöglich zu helfen.
SportBridge übernimmt keine Haftung für:
6.5.1 Bei Erkrankungen während des Trainingscamps, die zu einer Nichtteilnahme am Training führen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
6.5.2 Den Teilnehmern wird empfohlen, eine entsprechende Kranken- und Reiseversicherung abzuschließen, um mögliche Verluste abzudecken.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen SportBridge unverzüglich zu informieren und alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.
6.7.1 Für alle Aktivitäten des Teilnehmers außerhalb des Trainingsgeländes, sei es selbst organisiert oder gemäß den Empfehlungen oder Vorschlägen von SportBridge für Sehenswürdigkeiten, Unterhaltungsorte oder andere Aktivitäten, trägt der Teilnehmer die volle Verantwortung.
6.7.2 Alle von SportBridge bereitgestellten Empfehlungen, Vorschläge oder Informationen zu Aktivitäten außerhalb des Trainingsgeländes dienen nur als Referenz und stellen keine Garantie oder Haftungszusage von SportBridge für diese Aktivitäten dar.
6.7.3 Jegliche rechtlichen Angelegenheiten oder Haftungen, die mit Aktivitäten des Teilnehmers außerhalb des SportBridge-Trainingsprogramms verbunden sind, betreffen SportBridge nicht.
7.1 Im Falle eines medizinischen Notfalls während des Trainingscamps ermächtigen die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter die chinesischen Trainingseinrichtungen und ihre Mitarbeiter sowie SportBridge als Vermittler, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen.
7.2 Bei minderjährigen Teilnehmern gilt folgendes Verfahren:
7.3 Weder SportBridge noch die chinesischen Trainingseinrichtungen haften für die Folgen medizinischer Entscheidungen, es sei denn, ihnen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7.4 Der Teilnehmer bzw. seine gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, SportBridge vor Beginn des Trainingscamps über alle relevanten gesundheitlichen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen, Allergien und regelmäßig einzunehmenden Medikamente zu informieren.
8.1 Der Teilnehmer ist selbst für die Beschaffung und Mitführung der notwendigen Reisedokumente verantwortlich (Reisepass, ggf. Visum, Impfnachweise etc.).
8.2 Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
8.3 SportBridge informiert über allgemeine Visa- und Einreisebestimmungen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich selbstständig über die aktuellen Einreisebestimmungen zu informieren.
8.4 SportBridge haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von Einreisevorschriften entstehen, insbesondere nicht für die Zahlung von Stornierungskosten.
9.1 Altersgrenze und Begleitung:
9.2 Reisevollmacht: Bei minderjährigen Teilnehmern, die ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen, ist eine Reisevollmacht der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese muss den Anforderungen der chinesischen Einreisebehörden entsprechen und auf Verlangen vorgelegt werden können.
9.3 Betreuung vor Ort: Für unbegleitete minderjährige Teilnehmer stellt SportBridge eine angemessene Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiter sicher. Die Betreuung umfasst:
9.4 Verhaltensregeln: Minderjährige Teilnehmer müssen sich an die von SportBridge festgelegten Verhaltensregeln halten, die vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich SportBridge das Recht vor, die Erziehungsberechtigten zu informieren und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen.
9.5 SportBridge stellt ein Muster für eine solche Reisevollmacht zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Anerkennung durch die Behörden.
10.1 Die Teilnehmer verpflichten sich, sich während des gesamten Aufenthalts an die Anweisungen der Trainer und Betreuer zu halten, die örtlichen Gesetze zu respektieren und sich angemessen zu verhalten.
10.2 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Verhaltensregeln, die den reibungslosen Ablauf des Trainingscamps gefährden oder andere Teilnehmer beeinträchtigen, behält sich SportBridge das Recht vor, den Teilnehmer vom Trainingscamp auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.
10.3 Bei minderjährigen Teilnehmern werden im Falle eines Ausschlusses die Erziehungsberechtigten umgehend informiert. Die Kosten für eine vorzeitige Rückreise tragen die Erziehungsberechtigten.
11.1 Bei der Anmeldung können Sie aktiv zustimmen (Opt-in), dass SportBridge während des Trainingscamps Foto- und Videoaufnahmen erstellen und diese zu folgenden Zwecken verwenden darf:
11.2 Die Einwilligung zur Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an info@sportbridge.org.
11.3 Bei Aufnahmen, auf denen mehrere Personen zu sehen sind, kann nach einem Widerruf aus technischen Gründen nicht garantiert werden, dass die betreffende Person aus allen bereits veröffentlichten Materialien entfernt wird.
12.1 SportBridge erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Teilnehmers nur im Rahmen der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
12.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
13.1 Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
Stand: Mai 2025